Solo-selbstständige Geringverdiener auf verlorenem Posten

Die Beitragsrückstände der gesetzlichen Krankenkassen explodieren und sind von 4,48 Milliaren im letzten Jahr auf mittlerweile satte sechs Milliarden Euro angewachsen. Es sind in der Hauptsache Solo-Selbstständige, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen können. Ein großer Teil der Selbstständigen, die ohne Angestellte arbeiten, verdient monatlich weniger als 800 Euro. Dennoch wird für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags ein fiktives Mindesteinkommen von über 2.200 Euro zugrundegelegt. Dies führt bei Niedrigverdienern zu Abgaben in Höhe von fast der Hälfte des Einkommens, obwohl dieses bereits kaum zum Leben reicht. Dass diese Rechnung nicht aufgehen kann, sollte einleuchten. Dennoch tun sich die Krankenkassen schwer, den Mindestbeitragssatz zu senken. Weshalb?

Missbrauch von Leistungen ist von Solo-Selbstständigen am wenigsten zu befürchten. Solo-Selbstständige können es sich gar nicht leisten, krank zu feiern. Im Falle einer längeren Krankheit wird Krankengeld nur an der Höhe der tatsächlichen Einkünfte bemessen, nicht an den fiktiven Einkünften, für die Beiträge entrichtet wurden. Alles in allem sind Solo-Selbstständige somit für Krankenkassen einträgliche Kunden, … wenn die Beitragsrückstände nicht wären.
Doch ohne eine Anpassung des Mindestbeitrages an die realen Einkommen werden die Rückstände nicht weniger werden. Abgesehen davon stellen die hohen Mindestbeitragssätze eine zusätzliche Hürde in die Selbstständigkeit dar. Für viele der Niedrigverdiener ist die Selbstständigkeit der einzige Weg aus der Arbeitslosigkeit.

Es scheint fast so, als befürchte man, dass der Geringverdienerstatus durch das Gewähren von Beitragserleichterungen zu attraktiv gemacht werden könne. Einkommensentwicklungen lassen sich jedoch nicht erzwingen und unangemessene Härten werden den Schuldenberg nicht mindern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld.

*

Ich bin einverstanden.